Die Haftung des Wirtschaftstreuhänders

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass eine persönliche Haftung in der Praxis zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber eine Inanspruchnahme u.a. bei Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft immerhin möglich ist. Er empfiehlt die Vereinbarung von Haftungshöchstgrenzen mit dem Klienten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Steuer und Beratung (1989; Nr 4; S 24-29)
VerfasserIn: Brugger, Walter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:657.6-05 Wirtschaftstreuhänder
347.51 Haftpflicht
347.7 Wirtschaftsrecht
659.235:336.2 Steuerberater
657.63 Wirtschaftsprüfung
347.513 Schadenersatz
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 657.6-05 Wirtschaftstreuhänder Dokument Nr. A-677310 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage