Geschäftsführerhaftung für SV-rechtliche Verbindlichkeiten : VGH 88/08/0283, AW 89/08/0010 v.19.9.1989

Der Geschäftsführer haftet für nichtentrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die Mittel, die ihm für die Entrichtung aller Verbindlichkeiten zur Verfügung stehen, hiezu nicht ausreichen es sei denn, er kann nachweisen, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichke...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.12.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge Dokument Nr. A-677247 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage