Manipulation am Fahrtenschreiber : OGH 9 Ob A 213/89 v.27.9.1989 / In Bestätigung von OLG Wien 32 Ra 22/89 v.5.4.1989
Ob der Arbeitnehmer den Tatbestand eines Vergehens nach 293 Abs.1 Strafgesetzbuch verwirklicht, ist für das Vorliegen des Entlassungsgrundes nach 82 lit.d Gewerbeordnung unwesentlich, weil Strafbarkeit nach den Normen des Verwaltungsrechtes zur berechtigten Entlassung des Arbeitnehmers genügt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.12.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.76 Kraftfahrer
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.76 Kraftfahrer | Dokument Nr. A-677246 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |