Manipulation am Fahrtenschreiber : OGH 9 Ob A 213/89 v.27.9.1989 / In Bestätigung von OLG Wien 32 Ra 22/89 v.5.4.1989

Ob der Arbeitnehmer den Tatbestand eines Vergehens nach 293 Abs.1 Strafgesetzbuch verwirklicht, ist für das Vorliegen des Entlassungsgrundes nach 82 lit.d Gewerbeordnung unwesentlich, weil Strafbarkeit nach den Normen des Verwaltungsrechtes zur berechtigten Entlassung des Arbeitnehmers genügt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.12.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.76 Kraftfahrer
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.76 Kraftfahrer Dokument Nr. A-677246 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage