Frage der Kosten eine Hausgehilfin als aussergewöhnliche Belastung : VGH 89/14/0023 v.19.9.1989

Aufwendungen für eine Hausgehilfin können nur dann als aussergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn ein Ehepartner einer Erwerbstätigkeit nachgehen muss, um den Unterhalt der Familie nicht zu gefährden, und der andere Ehegatte nicht in der Lage ist, die Betreuung der Kinder zu übernehmen....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.12.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
336.2.026 Steuerbegünstigungen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.2 Einkommensteuer Dokument Nr. A-677173 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage