Auslandsreisen: Darauf sollten Sie achten : So entkommen Sie der Steuerfalle / Unterschiedliche Spesenvergütungen gelten ab Grenzübertritt

Reisen, die zum Teil im Inland und zum Teil im Ausland geleistet werden,sind entsprechend den Rechtsansichten des Bundesministeriums für Finanzen zu Lohnsteuerfragen wie folgt zu behandeln: Wird eine Dienstreise ins Ausland unternommen, dann liegt bis zum Grenzübertritt sowie ab der Rückkehr ins Inl...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1989)
VerfasserIn: Frasl, Erwin J
Holztrattner, K
Reisinger, J
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.11.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2.026 Steuerbegünstigungen
331.82F Dienstreisen
336.2 Einkommensteuer
336.2 Steuerrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.2.026 Steuerbegünstigungen Dokument Nr. A-676126 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage