Rückstellungen für die Beseitigung von Altlasten und sonstigen Umweltschäden
Bildung von Rückstellungen zur Altlastensanierung durch Unternehmen, die umwetlgefährdende Tätigkeiten ausüben, zum einen betriebswirtschaftlich geboten, zum anderen aber auch gem.Par.249 Abs.1 Satz 1 HGB.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.30 S.2071-2078)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 30.10.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 657.37 Bilanzen
657.471.122 Kosten, soziale 351.77 Umweltschutz 657.471.122 Sozialbilanz 347.7 Handelsrecht 336.2 Steuerrecht 614.76/.77 Bodenverschmutzung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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