Rückstellungen für die Beseitigung von Altlasten und sonstigen Umweltschäden

Bildung von Rückstellungen zur Altlastensanierung durch Unternehmen, die umwetlgefährdende Tätigkeiten ausüben, zum einen betriebswirtschaftlich geboten, zum anderen aber auch gem.Par.249 Abs.1 Satz 1 HGB.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.30 S.2071-2078)
VerfasserIn: Bäcker, Roland M
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 30.10.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:657.37 Bilanzen
657.471.122 Kosten, soziale
351.77 Umweltschutz
657.471.122 Sozialbilanz
347.7 Handelsrecht
336.2 Steuerrecht
614.76/.77 Bodenverschmutzung
Region:BRD
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