Verweisbarkeit von Handels-(büro-)angestellten : OGH 10 Ob S 178/89 v.20.6.1989

In der Regel können Angestellte, die in Verwendungsgruppe 3 des Kollektivvertrages der Handelsangestellten einzureihen sind, auf Tätigkeiten der Beschäftigungsgruppe 2 verwiesen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.11.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte
331.116 Kollektivverträge
331.96 Arbeitsamt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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