Verweisbarkeit von Handels-(büro-)angestellten : OGH 10 Ob S 178/89 v.20.6.1989
In der Regel können Angestellte, die in Verwendungsgruppe 3 des Kollektivvertrages der Handelsangestellten einzureihen sind, auf Tätigkeiten der Beschäftigungsgruppe 2 verwiesen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.11.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte
331.116 Kollektivverträge 331.96 Arbeitsamt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.77 Angestellte | Dokument Nr. A-674845 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |