Kinderpause vom Beruf : Sozialleistungen: In deutschen Grossunternehmen ist der Erziehungsurlaub immer noch die Ausnahme

Spätestens bis ihr Kind sein erstes Schuljahr beendet hat, steht ihnen ein Arbeitsplatz zu, der ihrer früheren Tätigkeit vergleichbar ist auch die Vergütung entspricht nach der Probezeit wieder der früheren Lohngruppe - Kündigung während der Probezeit natürlich nicht ausgeschlossen. Kommt ein weiter...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Zeit (1989; Nr 48)
VerfasserIn: Hungermann, Kirsten
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.11.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.8 Karenzurlaub
396.5 Frauenarbeit
351.83 Mutterschutz
372 Kindererziehung
65.011.1 Unternehmenspolitik
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
396 Frauenfrage
331.94 Arbeitnehmerschutz
373.24 Kindergarten
Region:BRD
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