Kinderpause vom Beruf : Sozialleistungen: In deutschen Grossunternehmen ist der Erziehungsurlaub immer noch die Ausnahme
Spätestens bis ihr Kind sein erstes Schuljahr beendet hat, steht ihnen ein Arbeitsplatz zu, der ihrer früheren Tätigkeit vergleichbar ist auch die Vergütung entspricht nach der Probezeit wieder der früheren Lohngruppe - Kündigung während der Probezeit natürlich nicht ausgeschlossen. Kommt ein weiter...
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Veröffentlicht in: | Die Zeit (1989; Nr 48)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 24.11.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817.8 Karenzurlaub
396.5 Frauenarbeit 351.83 Mutterschutz 372 Kindererziehung 65.011.1 Unternehmenspolitik 396.1 Frauen: Gleichberechtigung 396 Frauenfrage 331.94 Arbeitnehmerschutz 373.24 Kindergarten |
Region: | BRD
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817.8 Karenzurlaub | Dokument Nr. A-674790 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |