Spanien reformiert und 'europäisiert' sein Gesellschaftsrecht : Aktiengesellschaften und GmbHs brauchen jetzt ein Mindeskapital / Neu: Vorzugsaktien ohne Stimmrecht / Die Anteilsübertragung wird erleichert

Am 1.Januar 1990 tritt die Gesetzesreform über die wichtigsten spanischen Handelsgesellschaften in Kraft. Spanien erfüllt damit seine Verpflichtungen aus dem Beitrittspakt zur Europäischen Gemeinschaft, die vor allem die Umsetzung von handelsrechtlcihen Richtlinien in nationales Recht vorsehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Blick durch die Wirtschaft (1989)
VerfasserIn: Löber, Burckhard
Schlachter, Hedwig
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 18.09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72 Gesellschaftsrecht
658.114.4 Aktiengesellschaft
658.114.4 GesmbH
341.176 EG
Region:Spanien
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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