Spanien reformiert und 'europäisiert' sein Gesellschaftsrecht : Aktiengesellschaften und GmbHs brauchen jetzt ein Mindeskapital / Neu: Vorzugsaktien ohne Stimmrecht / Die Anteilsübertragung wird erleichert
Am 1.Januar 1990 tritt die Gesetzesreform über die wichtigsten spanischen Handelsgesellschaften in Kraft. Spanien erfüllt damit seine Verpflichtungen aus dem Beitrittspakt zur Europäischen Gemeinschaft, die vor allem die Umsetzung von handelsrechtlcihen Richtlinien in nationales Recht vorsehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Blick durch die Wirtschaft (1989)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 18.09.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.72 Gesellschaftsrecht
658.114.4 Aktiengesellschaft 658.114.4 GesmbH 341.176 EG |
Region: | Spanien
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.72 Gesellschaftsrecht | Dokument Nr. A-674058 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |