Keine Aktenvorlagepflicht : Gutachten des Verfassungsdienstes
Anders als etwa ein Untersuchungsausschuss hat ein sonstiger Ausschuss des Nationalrates (daher auch der Rechnungshofausschuss) keine rechtliche Möglichkeit, die Vorlage von Akten oder sonstigen Unterlagen verpflichtend zu verlangen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wiener Zeitung (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.11.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.536 Nationalrat: Ausschüsse
336.126.55 Rechnungshof 351.9 Verwaltungsrecht 347.991 Verfassungsgerichtshof |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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