Keine Aktenvorlagepflicht : Gutachten des Verfassungsdienstes

Anders als etwa ein Untersuchungsausschuss hat ein sonstiger Ausschuss des Nationalrates (daher auch der Rechnungshofausschuss) keine rechtliche Möglichkeit, die Vorlage von Akten oder sonstigen Unterlagen verpflichtend zu verlangen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.11.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.536 Nationalrat: Ausschüsse
336.126.55 Rechnungshof
351.9 Verwaltungsrecht
347.991 Verfassungsgerichtshof
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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