Keine Aktenvorlagepflicht : Gutachten des Verfassungsdienstes
Anders als etwa ein Untersuchungsausschuss hat ein sonstiger Ausschuss des Nationalrates (daher auch der Rechnungshofausschuss) keine rechtliche Möglichkeit, die Vorlage von Akten oder sonstigen Unterlagen verpflichtend zu verlangen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wiener Zeitung (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 22.11.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.536 Nationalrat: Ausschüsse
336.126.55 Rechnungshof 351.9 Verwaltungsrecht 347.991 Verfassungsgerichtshof |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 342.536 Nationalrat: Ausschüsse | Dokument Nr. A-673921 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |