Neue Produkthaftung: noch immer Fragen

Der Gesetzgeber verpflichtet den Hersteller, für ausreichende Sicherheiten zu sorgen, so dass etwaige Schadenersatzansprüche dann auch befriedigt werden können.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Wirtschaft (1989; Nr 43)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.10.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
658.6.002.612 Produkte, gefährliche
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 347.51 Produkthaftpflicht Dokument Nr. A-672380 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage