Neue Produkthaftung: noch immer Fragen
Der Gesetzgeber verpflichtet den Hersteller, für ausreichende Sicherheiten zu sorgen, so dass etwaige Schadenersatzansprüche dann auch befriedigt werden können.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Wirtschaft (1989; Nr 43)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.10.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Produkthaftpflicht
658.6.002.612 Produkte, gefährliche |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.51 Produkthaftpflicht | Dokument Nr. A-672380 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |