Kartengebühr in der Diskussion : Kreditkarten / Preistreiber / Tankstellen fordern Aufschlag / Bundeskartellamt prüft

Die Tankstellenpächter können auf Paragraph 15 des Wettbewerbsgesetzes hoffen. Dieser verbietet, salopp gesprochen, ein Preisdiktat.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1989)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.10.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
347.776 Wettbewerbsrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser Dokument Nr. A-671885 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage