Das eigene Gewissen geht vor : Arbeitsverweigerung
Danach hat der Arbeitgeber nicht das Recht, 'von Arbeitnehmern Tätigkeiten zu verlangen, die diese nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Nur wenn eine anderweitige Beschäftigung der Betroffenen nicht möglich ist, kommt eine Kündigung der Arbeitsverhältnisse in Betracht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 25.10.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.11 Arbeitnehmer 17 Ethik 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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