Das eigene Gewissen geht vor : Arbeitsverweigerung
Danach hat der Arbeitgeber nicht das Recht, 'von Arbeitnehmern Tätigkeiten zu verlangen, die diese nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Nur wenn eine anderweitige Beschäftigung der Betroffenen nicht möglich ist, kommt eine Kündigung der Arbeitsverhältnisse in Betracht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 25.10.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.11 Arbeitnehmer 17 Ethik 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-671317 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |