Das eigene Gewissen geht vor : Arbeitsverweigerung

Danach hat der Arbeitgeber nicht das Recht, 'von Arbeitnehmern Tätigkeiten zu verlangen, die diese nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Nur wenn eine anderweitige Beschäftigung der Betroffenen nicht möglich ist, kommt eine Kündigung der Arbeitsverhältnisse in Betracht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1989)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 25.10.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.11 Arbeitnehmer
17 Ethik
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Danach hat der Arbeitgeber nicht das Recht, 'von Arbeitnehmern Tätigkeiten zu verlangen, die diese nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Nur wenn eine anderweitige Beschäftigung der Betroffenen nicht möglich ist, kommt eine Kündigung der Arbeitsverhältnisse in Betracht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog