Unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen bei Unfallversicherung und Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit : OGH 10 Ob S 14/89 v. 7.2.1989

Da die Unfallversicherung keine Berufsversicherung ist, kann die Tatsache, den bisherigen Beruf unmöglich weiter ausüben zu können, für sich allein noch keinen Härtefall darstellen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.10.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.41 Unfallversicherung (SV)
368.43 Pensionsversicherung (SV)
368-013 Arbeitsunfähigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.41 Unfallversicherung (SV) Dokument Nr. A-671315 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage