Unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen bei Unfallversicherung und Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit : OGH 10 Ob S 14/89 v. 7.2.1989
Da die Unfallversicherung keine Berufsversicherung ist, kann die Tatsache, den bisherigen Beruf unmöglich weiter ausüben zu können, für sich allein noch keinen Härtefall darstellen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.10.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.41 Unfallversicherung (SV)
368.43 Pensionsversicherung (SV) 368-013 Arbeitsunfähigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.41 Unfallversicherung (SV) | Dokument Nr. A-671315 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |