Aufklärungspflicht der Bank gegenüber Kreditnehmer : BGH III ZR 277/87 v.1.6.1989 / Zurechnung von Kenntnissen eines Filialleiters
Hat eine Bank gegenüber einem Kreditnehmer objektiv einen konkreten Wissensvorsprung über spezielle Risiken des zu finanzierenden Geschäfts, so trifft sie eine Aufklärungs-und Warnpflicht, wenn sie diesen Wissensvorsprung erkannt hat oder erkennen musste.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.25)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.09.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.71 Banken
336.77 Kredite 347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Hat eine Bank gegenüber einem Kreditnehmer objektiv einen konkreten Wissensvorsprung über spezielle Risiken des zu finanzierenden Geschäfts, so trifft sie eine Aufklärungs-und Warnpflicht, wenn sie diesen Wissensvorsprung erkannt hat oder erkennen musste. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |