Aufklärungspflicht der Bank gegenüber Kreditnehmer : BGH III ZR 277/87 v.1.6.1989 / Zurechnung von Kenntnissen eines Filialleiters

Hat eine Bank gegenüber einem Kreditnehmer objektiv einen konkreten Wissensvorsprung über spezielle Risiken des zu finanzierenden Geschäfts, so trifft sie eine Aufklärungs-und Warnpflicht, wenn sie diesen Wissensvorsprung erkannt hat oder erkennen musste.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.25)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Banken
336.77 Kredite
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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