Beitragsberechnung bei aufgedeckter Schwarzarbeit : BSG 12 RK 36/86 v.22.9.1988
1. Hat ein Arbeitgeber im Einvernehmen mit seinem Arbeitnehmer von dem ausgezahlten Lohn keine Beiträge und Steuern abgeführt und wird dieses später entdeckt, so hat der Arbeitgeber ausser auf den gezahlten Lohn auch auf Steuern des Arbeitnehmers (Lohn-und Kirchensteuer) Beiträge zu entrichten, sowe...
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Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.25)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 10.09.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.65 Schwarzarbeit
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.65 Schwarzarbeit | Dokument Nr. A-670885 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |