'Förderung des Friedens' als gemeinnütziger Zweck : BFH I R 11/88 v.23.11.1988

Entscheidend ist, dass die Tagespolitik nicht Mittelpunkt der Tätigkeit der Körperschaft ist oder wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.23)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.08.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Körperschaftssteuer
336.2.026 Steuerbegünstigungen
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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