Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen : BGH I ZR 178/87 v.8.6.1989

Eine Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen ist nur dann zulässig, wenn der Angerufene zuvor ausdrücklich oder stillschweigend sein Einverständnis erklärt hat, zu Werbezwecken angerufen zu werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (44 (1989) Nr.26)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:659.1 Werbung
347.776 Wettbewerbsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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