Berufstätigkeit nach Eintritt der Invalidität : OGH 10 Ob S 31/89 v. 21.2.1989

Bleibt ein Versicherter trotz Eintritt der Invalidität weiterhin berufstät1g, um weitere Versicherungszeiten zu erwerben,ist ausschliesslich auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der (späteren) Antragstellung abzustellen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.10.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.432.2 Invaliditätspension
331.96 Arbeitsvermittlung
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.432.2 Invaliditätspension Dokument Nr. A-670488 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage