Störung der Arbeitsruhe durch saisonbedingte Umstellung des Warenangebotes : VGH 88/08/0114 v.4.7.1989

Der Wandel der Jahreszeiten bedingt den Wechsel der Kollektionen in regelmässigen Abständen und die damit verbundenen Arbeiten sind keineswegs unvorhersehbar noch unaufschiebbar. Diese Arbeiten sind schon ihrer Natur nach nicht den Bestimmungen des 11 Abs.1 ARG zu unterstellen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.10.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.813 Sonn-und Feiertagsarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-670431 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage