Sittenwidrige gesundheitsbezogene Angabe : OGH 4 Ob 47/89 v.13.6.1989

Für die Beurteilung, ob eine gesundheitsbezogene Angabe iSd 9 Abs.1 LMG vorliegt, ist die Verkehrsauffassung massgebend. Die zu 2 UWG entwickelten Grundsätze sind dabei heranzuziehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaftsrechtliche Blätter (3 (1989) Nr.9)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:659.1 Werbung
347.776 Wettbewerbsrecht
654.19 Fernsehen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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