Ersatzansprüche des Waldeigentümers bei Forstschäden : 364 Abs.2, 364a, 1302 und 1332 ABGB 273 ZPO 47, 53 Abs.2, 54, 56 Abs.1 ForstG

Gem. 53 Abs.2 normiert das ForstG seit dem 1.1.1976 bei Schädigung eines Waldes durch mehrere Anlagen eine Haftung des Inhabers einer Anlage für seinen Anteil an der Schadenszufügung, wenn sich die Anteile aber nicht bestimmen lassen, die Haftung aller Inhaber zu gleichen Teilen. Neben einer allfäll...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (111 (1989) Nr.9 S.578-582)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.823.1 Forstgesetz
347.513 Schadenersatz
351.777 Umweltrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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