Ersatzansprüche des Waldeigentümers bei Forstschäden : 364 Abs.2, 364a, 1302 und 1332 ABGB 273 ZPO 47, 53 Abs.2, 54, 56 Abs.1 ForstG
Gem. 53 Abs.2 normiert das ForstG seit dem 1.1.1976 bei Schädigung eines Waldes durch mehrere Anlagen eine Haftung des Inhabers einer Anlage für seinen Anteil an der Schadenszufügung, wenn sich die Anteile aber nicht bestimmen lassen, die Haftung aller Inhaber zu gleichen Teilen. Neben einer allfäll...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (111 (1989) Nr.9 S.578-582)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.823.1 Forstgesetz
347.513 Schadenersatz 351.777 Umweltrecht |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.823.1 Forstgesetz | Dokument Nr. A-669982 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |