Kein tariflicher Gratifikationsanspruch bei Eintritt in den Vorruhestand : BAG 6 AZR 198/86 v.20.4.1989 / Eintritt in den Vorruhestand ist nicht gleichzusetzen mit Ausscheiden wegen Erreichens der Altersgrenze
Ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis aufgrund einer tariflichen Vorruhestandsregelung beendet und von seinem ehemaligen Arbeitgeber Vorruhestandsgelt erhält, scheidet nicht wegen Erreichung der Altersgrenze aus. Er hat daher, wenn er vor dem Auszahlungstermin ausscheidet, für das laufende Ja...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (42 (1989) Nr.39)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 29.09.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Frühpension
331.225 Gratifikationen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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