Kein tariflicher Gratifikationsanspruch bei Eintritt in den Vorruhestand : BAG 6 AZR 198/86 v.20.4.1989 / Eintritt in den Vorruhestand ist nicht gleichzusetzen mit Ausscheiden wegen Erreichens der Altersgrenze

Ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis aufgrund einer tariflichen Vorruhestandsregelung beendet und von seinem ehemaligen Arbeitgeber Vorruhestandsgelt erhält, scheidet nicht wegen Erreichung der Altersgrenze aus. Er hat daher, wenn er vor dem Auszahlungstermin ausscheidet, für das laufende Ja...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (42 (1989) Nr.39)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 29.09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Frühpension
331.225 Gratifikationen
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.13 Frühpension Dokument Nr. A-668577 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage