Datenschutz im Telefonbereich : BM f. öffentl. Wirtschaft und Verkehr Pr.5906/17-4-89 v.31.8.1989

Betriebsinhaber können keine Informationen über Arbeitnehmer erhalten, die betriebseigene Posteinrichtungen benützt haben, weil dem Teilnehmer ausschliesslich nur die Gesprächsdaten bekanntgegeben werden, die für die Kontrolle der Gebührenvorschreibung erforderlich sind. Bei Ferngesprächen wird ledi...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:384 Fernmeldewesen
342.721 Datenschutz
331.15 Personalinformationssystem
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 384 Fernmeldewesen Dokument Nr. A-668378 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage