Entlohnung von Hilfskräften bei unselbständiger Tätigkeit - nur in Ausnahmefällen Werbungskosten : VGH 88/14/0112 v.27.6.1989

Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer dadurch erwachsen, dass er einen Teil seiner dienstlichen Obliegenheiten von einer dritten Person erfüllen lässt, hängen mit der Erfüllung der dienstlichen Obliegenheiten, die grundsätzlich persönlich zu erfolgen hat, nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar zusa...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
331.116 Arbeitsverhältnis
331.11 Arbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer dadurch erwachsen, dass er einen Teil seiner dienstlichen Obliegenheiten von einer dritten Person erfüllen lässt, hängen mit der Erfüllung der dienstlichen Obliegenheiten, die grundsätzlich persönlich zu erfolgen hat, nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar zusammen / Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten in solchen Fällen, in denen der Arbeitnehmer seine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen so gestalten kann, dass die Tätigkeit einer selbständigen Erwerbstätigkeit nahekommt, z.B. bei nichtselbständigen Handelsvertretern.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog