Entlohnung von Hilfskräften bei unselbständiger Tätigkeit - nur in Ausnahmefällen Werbungskosten : VGH 88/14/0112 v.27.6.1989

Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer dadurch erwachsen, dass er einen Teil seiner dienstlichen Obliegenheiten von einer dritten Person erfüllen lässt, hängen mit der Erfüllung der dienstlichen Obliegenheiten, die grundsätzlich persönlich zu erfolgen hat, nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar zusa...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 22.09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
331.116 Arbeitsverhältnis
331.11 Arbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
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Ablageschlagwort: 336.2 Einkommensteuer Dokument Nr. A-667693 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage