Satzungsmässige Zusatzpensionen : Keine gleichheitswidrige Behandlung durch Satzung / OGH 10 Ob S 68/89 v.9.5.1989

Der Gleichheitsgrundsatz verpflichtet die einzelnen Versicherungsträger nur, in ihrer Satzung die eigenen Versicherten und deren Angehörige ohne sachlichen Grund nicht ungleich zu behandeln im Verhältnis zu Personen, deren Ansprüche in anderen Satzungen geregelt sind, besteht diese Verpflichtung nic...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 26.09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-667624 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage