Finanz will Schlupfloch für Zinsensteuer stopfen : Abgabenänderungsgesetz 1989 zeichnet sich ab

Die Bestimmung soll nun eingeschränkt werden, weil einige Kreditinstitute Wertpapierfonds in Form einer AG in kapitalertragsteuerfreien Ländern wie Luxemburg gegündet haben. Deren Gewinnüberweisungen konnten in Österreich nicht versteuert werden und entgingen so der KESt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.06.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.713 Abgabenordnung
336.714 Investmentgesellschaften
658.114.4 Aktiengesellschaft
336.2 Steuerpolitik
061.1:380.15 Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft
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Ablageschlagwort: 351.713 Abgabenordnung Dokument Nr. A-665923 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage