Zumutbare Verweisungstätigkeiten für einen Einzelhandelskaufmann : OGH 10 Ob S 87/89 v.4.4.1989

Ein Einzelhandelskaufmann, der während eines achtstündigen Arbeitstages nicht ausschliesslich gehen und stehen kann, ohne sich ab und zu zu setzen, kann auf die Tätigkeiten in Buchhaltung, Materialverwaltung, Registratur und dergleichen verwiesen werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
377 Berufsausbildung
331.94 Arbeitnehmerschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) Dokument Nr. A-665608 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage