Zumutbare Verweisungstätigkeiten für einen Einzelhandelskaufmann : OGH 10 Ob S 87/89 v.4.4.1989
Ein Einzelhandelskaufmann, der während eines achtstündigen Arbeitstages nicht ausschliesslich gehen und stehen kann, ohne sich ab und zu zu setzen, kann auf die Tätigkeiten in Buchhaltung, Materialverwaltung, Registratur und dergleichen verwiesen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.09.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
377 Berufsausbildung 331.94 Arbeitnehmerschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) | Dokument Nr. A-665608 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |