Bau-und Montagezulagen als Reiseaufwand oder Erschwerniszulage

Werden Bauzulagen und Montagezulagen an nicht im Aussendienst Beschäftigte gezahlt, handelt es sich um eine Pauschalierung des Personenkreises und nicht um Pauschalien für Aufwendungen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Lohnzulagen
351.713 Abgabenordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.225 Lohnzulagen Dokument Nr. A-665555 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage