Arbeitnehmerschutz an betriebsfremden Arbeitsstellen : VGH 88/08/0184 v.30.5.1989
Privatwohnungen und Geschäftsräumlichkeiten der Kunden einer Reinigungsfirma, in denen Arbeitnehmer über Auftrag Reinigungsarbeiten verrichten, sind als Arbeitsstellen im Sinne des 1 Abs.1 sowie im Sinne des 3 Abs.1 und 3 Arbeitsinspektionsgesetz anzusehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.09.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
331.823 Arbeitsschutz 331.94 Arbeitsinspektorat 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitnehmerschutz | Dokument Nr. A-665500 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |