Zustellung der Kündigung durch Boten : ASG Wien 17 Cga 514/89 v.11.4.1989
Ein Bote des Arbeitgebers muss ein Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer oder einem Ersatzempfänger persönlich übergeben, wenn er es nicht in den betreffenden Postkasten einwerfen kann.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.09.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Bote des Arbeitgebers muss ein Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer oder einem Ersatzempfänger persönlich übergeben, wenn er es nicht in den betreffenden Postkasten einwerfen kann. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |