Zustellung der Kündigung durch Boten : ASG Wien 17 Cga 514/89 v.11.4.1989

Ein Bote des Arbeitgebers muss ein Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer oder einem Ersatzempfänger persönlich übergeben, wenn er es nicht in den betreffenden Postkasten einwerfen kann.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Bote des Arbeitgebers muss ein Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer oder einem Ersatzempfänger persönlich übergeben, wenn er es nicht in den betreffenden Postkasten einwerfen kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog