Zustellung der Kündigung durch Boten : ASG Wien 17 Cga 514/89 v.11.4.1989

Ein Bote des Arbeitgebers muss ein Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer oder einem Ersatzempfänger persönlich übergeben, wenn er es nicht in den betreffenden Postkasten einwerfen kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1989)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.09.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-665249 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage