Der Streit um die Donnerstagsklausel
In sogenannten Protokollnotizen haben die Tarifparteien das Arbeitszeitende im Einzehandel von montags bis freitags auf 18.30 Uhr festgeschrieben. Davon kann am Donnerstag mit Zustimmung des Betriebsrates abgewichen werden, wenn Mitbewerber die Möglichkeit der Spätöffnung nutzen und das bei Nichtöff...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1989)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 22.08.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
381.592 Ladenschluss 331.116 Tarifverträge |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | In sogenannten Protokollnotizen haben die Tarifparteien das Arbeitszeitende im Einzehandel von montags bis freitags auf 18.30 Uhr festgeschrieben. Davon kann am Donnerstag mit Zustimmung des Betriebsrates abgewichen werden, wenn Mitbewerber die Möglichkeit der Spätöffnung nutzen und das bei Nichtöffnung zu Nachteilen für Betrieb und Arbeitnehmer führt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |