Der Streit um die Donnerstagsklausel

In sogenannten Protokollnotizen haben die Tarifparteien das Arbeitszeitende im Einzehandel von montags bis freitags auf 18.30 Uhr festgeschrieben. Davon kann am Donnerstag mit Zustimmung des Betriebsrates abgewichen werden, wenn Mitbewerber die Möglichkeit der Spätöffnung nutzen und das bei Nichtöff...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1989)
VerfasserIn: Kohler, Werner
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 22.08.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
381.592 Ladenschluss
331.116 Tarifverträge
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Ablageschlagwort: 331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz Dokument Nr. A-663422 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage