Die Bundesverfassung regelt jede Änderung der Bundesverfassung : EG-Beitritt nur nach einer Volksabstimmung
Einer Volksabstimmung würde ja nicht der EG-Vertrag unterzogen werden müssen, sondern die umfangreiche Verfassungsnovelle, die innerstaatlich im Falle eines Beitritts zur EG notwendig würde.
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Veröffentlicht in: | Der Standard (1989)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.08.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Khol, Andreas
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Klassifikation: | 341.176 EG
324 Volksabstimmung 342.4 Bundesverfassung 342 Verfassungsrecht |
Region: | Österreich
Europa |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Einer Volksabstimmung würde ja nicht der EG-Vertrag unterzogen werden müssen, sondern die umfangreiche Verfassungsnovelle, die innerstaatlich im Falle eines Beitritts zur EG notwendig würde. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |