Die Bundesverfassung regelt jede Änderung der Bundesverfassung : EG-Beitritt nur nach einer Volksabstimmung

Einer Volksabstimmung würde ja nicht der EG-Vertrag unterzogen werden müssen, sondern die umfangreiche Verfassungsnovelle, die innerstaatlich im Falle eines Beitritts zur EG notwendig würde.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard (1989)
VerfasserIn: Khol, Andreas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.08.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Khol, Andreas
Klassifikation:341.176 EG
324 Volksabstimmung
342.4 Bundesverfassung
342 Verfassungsrecht
Region:Österreich
Europa
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