Beteiligungsrecht des Arbeitsinpektorates : VGH 89/08/0032 v.25.4.1989
8 Abs.4 erster Satz ArbIG dient lediglich dazu, bei der Berufung (des Arbeitsinpektorates oder einer anderen Partei) noch ein anderes Arbeitsinspektorat am Verfahren zu beteiligen, das damit aber nicht zu dem nach Standort und Art des Betriebes zuständigen Arbeitsinpektorat wird. Diese Bestimmung sc...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.07.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitsinspektorat
34.038 Rechtsmittel 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.94 Arbeitsinspektorat | Dokument Nr. A-662589 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |