13.Monatsgehalt für Mütter : BAG: Anspruch auf Sonderzahlungen auch im Erziehungsurlaub
Frauen - und natürlich auch Männer - die nach der Geburt ihres Kindes den gesetzlichen Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen, dürfen nicht mit der Kürzung des 13.Monatsgehaltes 'bestraft' werden.
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1989)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 08.08.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
331.817.8 Karenzurlaub 362.173 Karenzgeld 372 Kindererziehung 396.5 Frauenarbeit 331.116 Tarifverträge 34.038 Rechtsprechung 331.2 Lohnpolitik |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Frauen - und natürlich auch Männer - die nach der Geburt ihres Kindes den gesetzlichen Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen, dürfen nicht mit der Kürzung des 13.Monatsgehaltes 'bestraft' werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |