13.Monatsgehalt für Mütter : BAG: Anspruch auf Sonderzahlungen auch im Erziehungsurlaub

Frauen - und natürlich auch Männer - die nach der Geburt ihres Kindes den gesetzlichen Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen, dürfen nicht mit der Kürzung des 13.Monatsgehaltes 'bestraft' werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1989)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 08.08.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.817.8 Karenzurlaub
362.173 Karenzgeld
372 Kindererziehung
396.5 Frauenarbeit
331.116 Tarifverträge
34.038 Rechtsprechung
331.2 Lohnpolitik
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Frauen - und natürlich auch Männer - die nach der Geburt ihres Kindes den gesetzlichen Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen, dürfen nicht mit der Kürzung des 13.Monatsgehaltes 'bestraft' werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog