13.Monatsgehalt für Mütter : BAG: Anspruch auf Sonderzahlungen auch im Erziehungsurlaub

Frauen - und natürlich auch Männer - die nach der Geburt ihres Kindes den gesetzlichen Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen, dürfen nicht mit der Kürzung des 13.Monatsgehaltes 'bestraft' werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1989)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 08.08.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.817.8 Karenzurlaub
362.173 Karenzgeld
372 Kindererziehung
396.5 Frauenarbeit
331.116 Tarifverträge
34.038 Rechtsprechung
331.2 Lohnpolitik
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz Dokument Nr. A-662561 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage